Grabstein Nummer 88
(Trzemeszno Lubuskie (Schermeisel))
Foto: Denkmalamt Gorzów Wielkopolski
Foto: Michał Piasek
Zeile
Inschrift
Deutsche Übersetzung
Kommentar
1
פ''נ
Hier ist begraben
2
הח' ר' שלומה
der Gelehrte, Herr Schlomo,
3
בן הח' ר' יוסף
Sohn des Gelehrten, Herrn Josef.
4
נולד ה' סיון תקס''ה
Er wurde geboren am 5. Siwan 585;
Abweichung beim Geburtsdatum: der 5. Siwan (5)585 war der 22. Mai 1825; der 5. Mai 1803 der 13. Ijar (5)563.
5
מת בזקנה ושובה
er starb im hohen und guten
u Z 6: Gen 25,8; Chr 29,28.
6
טובה ביום ט''ו אדר
Alter am 15. Adar
u Z 7: Abweichung beim Sterbedatum: der 15. Adar (5)656 war der 29. Februar 1896; der 1. August 1895 der 11. Aw (5)655.
7
שנת תרנ''ו לפ
des Jahres 656 n.kl.Z.
8
תנצב''ה
Seine Seele sei eingebunden in das Bündel des Lebens.
1 Sam 25,29.
Deutsche Inschrift
Hier ruht in Gott
unser lieber Vater,
Groß- und Urgroßvater
der Gasthofbesitzer
Salomon
Gutermann,
geb. d. 5. Mai 1803,
gest. d. 1. August 1895.
Er, der uns schied, wird
wieder uns vereinen. Er
trocknet ja so gern die
Thränen, die wir [weinen]
(…)
Angaben zum Stein
Qualität
Stein ist ok
Material
Sandstein
Höhe (cm)
93
Stein
eingesunkener Grabstein mit pyramidalem Abschluss und einem breiten Rahmen aus Scheinmauerwerk. Die eingelassenen Schrifttafeln im rechteckigen Format. Deutsch in Fraktur. Vgl. Ähnlichkeit zu Nr. 107.
Kommentar
Die hebräischen Angaben der Lebensdaten stimmen nicht mit den deutschen überein. Da der Verstorbene und seine Hinterbliebenen offenbar wenig religiös waren, ist davon auszugehen, dass die Daten auf der deutschsprachigen Seite die Referenzdaten sind, aus denen verkehrt in den hebräischen Kalender zurückgerechnet wurde.
Der gereimte Vers ab Z 9 der Rückseite kommt auf dem Friedhof zwei weitere Male vor; vgl. Nr. 110 und 114.
Angaben zur Person
Nachname
Gutermann
Vorname
Salomon
Geschlecht
männlich
Jüdischer Name
Schlomo
Jüdischer Vatername
Josef
Geburtsdatum
05.05.1803
Sterbedatum
01.08.1895
Beruf
Gasthofbesitzer; Gelehrter
Familie
Ehemann von Henriette Gutermann; Vater des Kleinkinds Philipp; vgl. Nr. 107 und 38.